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Erster Teil - Der Patentanwalt
§ 1 Stellung in der Rechtspflege
§ 2 Beruf des Patentanwalts
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
§ 4 Auftreten vor den Gerichten
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 1 Stellung in der Rechtspflege
Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.