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Zweiter Unterabschnitt - Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung
§ 13 Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft
§ 14 Versagung der Zulassung
§ 17 Aussetzung des Zulassungsverfahrens
§ 18 Zulassung
§ 19 Vereidigung
§ 20 Erlöschen der Zulassung
§ 21 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
§ 22 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
§ 23 (weggefallen)
§ 24 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 20 Erlöschen der Zulassung
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Patentanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.