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Erster Abschnitt - Paßvorschriften
§ 1 Passpflicht
§ 2 Befreiung von der Paßpflicht
§ 3 Grenzübertritt
§ 4 Paßmuster
§ 5 Gültigkeitsdauer
§ 6 Ausstellung eines Passes
§ 6a Form und Verfahren der Passdatenerfassung, -prüfung und -übermittlung
§ 7 Paßversagung
§ 8 Paßentziehung
§ 9 Speicherung von paßrechtlichen Maßnahmen
§ 10 Untersagung der Ausreise
§ 11 Ungültigkeit
§ 12 Einziehung
§ 13 Sicherstellung
§ 14 Sofortige Vollziehung
§ 15 Pflichten des Inhabers
§ 16 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 16a Identitätsüberprüfung anhand biometrischer Daten
§ 17 Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 18 Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 19 Zuständigkeit
§ 20 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung
§ 21 Paßregister
§ 22 Verarbeitung und Nutzung der Daten im Paßregister
§ 22a Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern
§ 23 Weisungsbefugnis
Paßgesetz (PaßG)
§ 8 Paßentziehung
Ein Paß oder ein ausschließlich als Paßersatz bestimmter amtlicher Ausweis kann dem Inhaber entzogen werden, wenn Tatsachen bekanntwerden, die nach
§ 7 Abs. 1
die Paßversagung rechtfertigen würden.