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Dritter Abschnitt - Schlußbestimmungen
§ 40 Leistungen nach anderen Gesetzen
§ 41
§ 42 Inkrafttreten, Aufheben von Vorschriften
Orthopädieverordnung
(Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - OrthV)
§ 42 Inkrafttreten, Aufheben von Vorschriften
Diese Verordnung tritt am 1.
Januar 1990 in Kraft.