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Abschnitt 3 - Betriebsfonds und operationelle Programme
§ 10 Wert der vermarkteten Erzeugung
§ 11 Betriebsfonds
§ 12 Operationelle Programme
§ 13 Beihilfe
§ 14 Vorschusszahlungen und Teilzahlungen
§ 15 Krisenprävention und Krisenmanagement
§ 16 Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen
Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse - OGErzeugerOrgDV)
§ 16 Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen
Rechnungen können auch auf den Namen eines oder mehrerer Mitglieder der Erzeugerorganisation ausgestellt sein.