Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Unterabschnitt - Zulassungsverfahren
§ 46 Zulassungsantrag
§ 47 Form des Zulassungsantrags
§ 48 Unterzeichnung des Zulassungsantrags
§ 49 Bescheinigung der Unterschriftsberechtigung
§ 50 Ordnung, Zusammenstellung und Einreichen der Unterschriftsblätter
§ 51 Zurücknahme und Änderung des Zulassungsantrags
§ 52 Kostentragung
Neugliederungsdurchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes - NeuGlV)
§ 52 Kostentragung
Die Kosten des Zulassungsantrags sowie die Kosten der Zurücknahme und der Änderung des Zulassungsantrags werden nicht erstattet.