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Abschnitt 1 - Allgemeines
§ 1 Vorbereitungsdienst
§ 2 Ausbildungsziele
§ 3 Dienstbehörden, Dienstaufsicht
§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
§ 5 Auswahlverfahren
§ 6 Nachteilsausgleich
§ 7 Erholungsurlaub
§ 8 Ausbildungsakten
§ 9 Bewertung der Leistungen
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes (MWDVDV)
§ 1 Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 20 Monate.