1. die Sicherung der Qualität des Studiums,
2. die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (§ 4),
3. die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (§ 6),
4. die Bedarfsabfragen bei den Dienstbehörden,
5. die Sicherstellung der Betreuung der Studierenden sowie
6. die Planung der Präsenzveranstaltungen.