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Abschnitt 3 - Masterprüfung
§ 10 Prüfungsamt
§ 11 Prüfende, Prüfungskommissionen
§ 12 Modulprüfungen
§ 13 Masterarbeit
§ 14 Mündliche Verteidigung der Masterarbeit
§ 15 Bewertung der Prüfungen
§ 16 Fernbleiben, Rücktritt
§ 17 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 18 Wiederholung von Prüfungen
§ 19 Bestehen der Masterprüfung, Gesamtnote
§ 20 Urkunden
§ 21 Prüfungsakten, Einsichtnahme
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (MPAHSBundV)
§ 10 Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Hochschule ein Prüfungsamt ein.