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5. Abschnitt - Schlußbestimmungen
§ 18 Trinkwasser
§ 19
§ 20 Übergangsregelung
§ 21 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
(Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser - Min/TafelWV)
§ 18 Trinkwasser
Für Trinkwasser, das nicht die Anforderungen des
§ 2
oder des
§ 10
erfüllt und in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, gilt
§ 15
entsprechend.