Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat zur Sicherung der Einheitlichkeit des gesetzlichen Messwesens

1. die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Landesbehörden zu beraten,

2. naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen des gesetzlichen Messwesens wissenschaftlich zu bearbeiten, insbesondere wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet zu betreiben,

3. die Normung und Standardisierung auf diesem Gebiet zu unterstützen.