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Abschnitt 4 - Laufbahnprüfung
§ 19 Bestandteile
§ 20 Organisation
§ 21 Prüfungskommission
§ 22 Schriftliche Abschlussprüfung
§ 23 Mündliche Abschlussprüfung
§ 24 Fernbleiben, Rücktritt
§ 25 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 26 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 27 Abschlusszeugnis
§ 28 Prüfungsakte, Einsichtnahme
§ 29 Wiederholung der Laufbahnprüfung
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank (MBankDVDV)
§ 19 Bestandteile
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.