1. weitere registrierungspflichtige Personen und die bei ihrer Registrierung zu übermittelnden Daten,
2. weitere zu registrierende Arten von Einheiten und die zur Registrierung Verpflichteten sowie über die bei der Registrierung zu übermittelnden Daten,
3. Arten von Einheiten und Daten, die abweichend von der Anlage zu dieser Verordnung nicht mehr zu registrieren und zu übermitteln sind,
4. Daten, die abweichend von der Anlage zu dieser Verordnung als vertraulich gelten oder nicht mehr als vertraulich gelten,
5. Personen, die abweichend von § 3 Absatz 1 nicht registrierungspflichtig sind,
6. die Definitionen der zu übermittelnden Daten oder
7. Maßgaben für die Prüfung der Daten durch die Netzbetreiber nach § 13.