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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen) (3. DV LuftBO)
§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)