Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
1. - Betrieb von Luftfahrzeugen in Luftfahrtunternehmen
§ 36 Überwachung
§ 37 Flugbetriebshandbuch
§ 38 Betriebsleiter
§ 39 Anzeigepflicht
§ 40 Flugbetriebspersonal
§ 41 Zusammensetzung der Besatzung
§ 42 Anforderungen an die Besatzungsmitglieder
§ 43 Aufenthalt im Führerraum
§ 44 Aufgaben des Flugdienstberaters
§ 45 Flugdurchführungsplan
§ 46 Betriebsstoffmengen
§ 47 Mindestausrüstungsliste
§ 48 Klarlisten
§ 51 Such- und Rettungsdienst
§ 52 Fluggäste
§ 53 Einmotorige Luftfahrzeuge
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
§ 36 Überwachung
Der Unternehmer ist verpflichtet, den Flugbetrieb zu überwachen.
Das Verfahren der Überwachung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.