Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
1. - Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 3
§ 3a
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Rinder-Leukose-Verordnung
(Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder - LeukoseV 1976)
§ 7
Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Rindern und die amtliche Beobachtung von Rindern anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
Sie kann die Art der Untersuchung anordnen.