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1. - Allgemeine Schutzmaßregeln
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§ 3a
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Rinder-Leukose-Verordnung
(Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder - LeukoseV 1976)
§ 3
Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.