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Erster Titel - Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
§ 11 Kürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung
§ 12 Anrechnung saarländischer Vorauszahlungen auf die Hauptentschädigung
§ 13 Verhältnis von saarländischen Aufbaudarlehen zur Hauptentschädigung
§ 14 Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente
§ 15 Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung
§ 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe
§ 17 Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen
§ 18 Hausratentschädigung
§ 19 Ausgleichsämter
§ 20 Sondervorschriften für die Verwendung von Mitteln
§ 21 Wiederaufnahme von Verfahren über Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
§ 22 Erstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
§ 23 Ausschließung von Ausgleichsleistungen
§ 24 Umrechnung von Franken in Deutsche Mark
§ 25 Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
§ 26
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar)
§ 23 Ausschließung von Ausgleichsleistungen
Bei Anwendung des § 360 des Lastenausgleichsgesetzes gelten als Ausgleichsleistungen auch die nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gewährten vergleichbaren Leistungen.