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Erster Titel - Zusammentreffen saarländischer Vorauszahlungen mit saarländischer Unterhaltshilfe und mit Kriegsschadenrente
§ 1 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Umstellung der saarländischen Unterhaltshilfe
§ 2 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente
§ 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
§ 4 Reihenfolge der Anrechnung
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (2. LADV-Saar)
§ 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
Sind saarländische Vorauszahlungen gewährt worden, wird der Mindesterfüllungsbetrag (§ 278a Abs. 4, § 283a Abs. 1 Nr. 3 LAG) nur gewährt, soweit er die Vorauszahlungen übersteigt.