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Vierter Titel - Sonstige und Schlußvorschriften
§ 10 Ausschlußfristen für Anträge nach saarländischen Vorschriften
§ 11 Anwendungszeitpunkt
§ 12 Anwendung im Land Berlin
§ 13 Inkrafttreten
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (2. LADV-Saar)
§ 12 Anwendung im Land Berlin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4.
Januar 1952 (BGBl.
I S. 1) in Verbindung mit
§ 39 des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
auch im Land Berlin.