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Neunter Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 59
§ 60
§ 61
§ 62
§ 63 Überleitungsvorschrift
§ 64 Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
§ 65 Finanzierung in den Jahren 2014 und 2015
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
§ 62
Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.