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5. Abschnitt - Gebühren und Auslagen
§ 25 Besondere gesetzliche Regelung
§ 26 Gebühren und Auslagen der Honorarkonsularbeamten
Konsulargesetz
(Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse - KonsG)
§ 25 Besondere gesetzliche Regelung
Für konsularische Amtshandlungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach besonderer gesetzlicher Regelung erhoben.