(1) Die Prüfung umfasst die Prüfungsteile: 1. Rechtliche Bestimmungen, 2. Betriebs- und Unternehmensführung, 3. Mitarbeiterführung und Qualifizierung.
1. Rechtliche Bestimmungen,
2. Betriebs- und Unternehmensführung,
3. Mitarbeiterführung und Qualifizierung.
(2) Die Prüfung ist nach den §§ 13 bis 15 durchzuführen.