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Abschnitt 2 - Rückgabeverfahren
§ 58 Grundsatz der Rückgabe
§ 59 Rückgabeersuchen
§ 60 Kollidierende Rückgabeersuchen
§ 61 Aufgaben der Länder
§ 62 Aufgaben der obersten Bundesbehörden
§ 63 Zulässigkeit der Klage auf Rückgabe
§ 64 Kosten der behördlichen Sicherstellung
§ 65 Kosten der Rückgabe und Erhaltungsmaßnahmen
Kulturgutschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz von Kulturgut - KGSG)
§ 58 Grundsatz der Rückgabe
Die Rückgabe kann durch eine gütliche Einigung im behördlichen Vermittlungsverfahren erreicht werden oder mit einer Klage auf Rückgabe des ersuchenden Staates verfolgt werden.