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Teil 5 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker Verfahrenstechnik/Industriekeramikerin Verfahrenstechnik
§ 22 Ausbildungsberufsbild
§ 23 Ausbildungsrahmenplan
§ 24 Ausbildungsplan
§ 25 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 26 Zwischenprüfung
§ 27 Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV)
§ 24 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.