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Teil 4 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker Modelltechnik/Industriekeramikerin Modelltechnik
§ 16 Ausbildungsberufsbild
§ 17 Ausbildungsrahmenplan
§ 18 Ausbildungsplan
§ 19 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 20 Zwischenprüfung
§ 21 Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV)
§ 18 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.