Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Teil 3 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker Dekorationstechnik/Industriekeramikerin Dekorationstechnik
§ 10 Ausbildungsberufsbild
§ 11 Ausbildungsrahmenplan
§ 12 Ausbildungsplan
§ 13 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 14 Zwischenprüfung
§ 15 Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV)
§ 12 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.