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Abschnitt 3 - Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen
§ 11 Anwendungsbereich
§ 12 Berechnung der Frachten bei Vermischung
§ 13 Zusätzliche Parameter
§ 14 Mess- und Überwachungsanforderungen
§ 15 Berichtspflichten, Information der Öffentlichkeit
Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
(Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen - IZÜV)
§ 11 Anwendungsbereich
Der Abschnitt 3 dieser Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und Abwasseranlagen.