Zweiter Teil - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informations-
und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations-
und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.