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Dritter Teil - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker/Fachinformatikerin
§ 10 Ausbildungsberufsbild
§ 11 Ausbildungsrahmenplan
§ 12 Ausbildungsplan
§ 13 (weggefallen)
§ 14 Zwischenprüfung
§ 15 Abschlußprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITKTAusbV)
§ 13 (weggefallen)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.
Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.