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Erster Abschnitt - Nachlaßinsolvenzverfahren
§ 315 Örtliche Zuständigkeit
§ 316 Zulässigkeit der Eröffnung
§ 317 Antragsberechtigte
§ 318 Antragsrecht beim Gesamtgut
§ 319 Antragsfrist
§ 320 Eröffnungsgründe
§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall
§ 322 Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben
§ 323 Aufwendungen des Erben
§ 324 Masseverbindlichkeiten
§ 325 Nachlaßverbindlichkeiten
§ 326 Ansprüche des Erben
§ 327 Nachrangige Verbindlichkeiten
§ 328 Zurückgewährte Gegenstände
§ 329 Nacherbfolge
§ 330 Erbschaftskauf
§ 331 Gleichzeitige Insolvenz des Erben
Insolvenzordnung (InsO)
§ 322 Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben
Hat der Erbe vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Nachlaß Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt, so ist diese Rechtshandlung in gleicher Weise anfechtbar wie eine unentgeltliche Leistung des Erben.