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Teil 3 - Ländermittel
§ 22 Stiftung als Organ der Länder
§ 23 Ausschluß von Ansprüchen
§ 24 Verbleibende Mittel
HIV-Hilfegesetz
(Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen - HIVHG)
§ 24 Verbleibende Mittel
Bei Aufhebung der Stiftung nicht verwendete Mittel der Länder werden anteilsmäßig an diese zurückgezahlt.