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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 3 Errichtung und Sitz
§ 4 Stiftungszweck
§ 5 Stifter, Stiftungsvermögen
§ 6 Satzung
§ 7 Organe
§ 8 Stiftungsrat
§ 9 Stiftungsvorstand
§ 10 Verwaltungskosten
§ 11 Aufsicht, Haushalt, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung
§ 12 Verschwiegenheitspflicht
§ 13 Datenschutz
§ 14 Aufhebung der Stiftung
HIV-Hilfegesetz
(Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen - HIVHG)
§ 14 Aufhebung der Stiftung
Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist oder die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind.