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Zweiter Untertitel - Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
§ 498 Haftungsgrund
§ 499 Besondere Schadensursachen
§ 500 Unerlaubte Verladung auf Deck
§ 501 Haftung für andere
§ 502 Wertersatz
§ 503 Schadensfeststellungskosten
§ 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden
§ 505 Rechnungseinheit
§ 506 Außervertragliche Ansprüche
§ 507 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
§ 508 Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung
§ 509 Ausführender Verfrachter
§ 510 Schadensanzeige
§ 511 Verlustvermutung
§ 512 Abweichende Vereinbarungen
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 503 Schadensfeststellungskosten
Bei Verlust oder Beschädigung des Gutes hat der Verfrachter über den nach
§ 502
zu leistenden Ersatz hinaus die Kosten der Feststellung des Schadens zu tragen.