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Zweiter Untertitel - Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
§ 498 Haftungsgrund
§ 499 Besondere Schadensursachen
§ 500 Unerlaubte Verladung auf Deck
§ 501 Haftung für andere
§ 502 Wertersatz
§ 503 Schadensfeststellungskosten
§ 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden
§ 505 Rechnungseinheit
§ 506 Außervertragliche Ansprüche
§ 507 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
§ 508 Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung
§ 509 Ausführender Verfrachter
§ 510 Schadensanzeige
§ 511 Verlustvermutung
§ 512 Abweichende Vereinbarungen
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 501 Haftung für andere
Der Verfrachter hat ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
Gleiches gilt für das Verschulden anderer Personen, deren er sich bei Ausführung der Beförderung bedient.