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Erster Untertitel - Allgemeine Vorschriften
§ 481 Hauptpflichten. Anwendungsbereich
§ 482 Allgemeine Angaben zum Gut
§ 483 Gefährliches Gut
§ 484 Verpackung. Kennzeichnung
§ 485 See- und Ladungstüchtigkeit
§ 486 Abladen. Verladen. Umladen. Löschen
§ 487 Begleitpapiere
§ 488 Haftung des Befrachters und Dritter
§ 489 Kündigung durch den Befrachter
§ 490 Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung
§ 491 Nachträgliche Weisungen
§ 492 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse
§ 493 Zahlung. Frachtberechnung
§ 494 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
§ 495 Pfandrecht des Verfrachters
§ 496 Nachfolgender Verfrachter
§ 497 Rang mehrerer Pfandrechte
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 497 Rang mehrerer Pfandrechte
Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §
§ 397
,
440
,
464
,
475b
und
495
begründete Pfandrechte, so bestimmt sich der Rang dieser Pfandrechte untereinander nach
§ 442
.