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Sechster Abschnitt - Lagergeschäft
§ 467 Lagergeschäft
§ 468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten
§ 469 Sammellagerung
§ 470 Empfang des Gutes
§ 471 Erhaltung des Gutes
§ 472 Versicherung, Einlagerung bei einem Dritten
§ 473 Dauer der Lagerung
§ 474 Aufwendungsersatz
§ 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung
§ 475a Verjährung
§ 475b Pfandrecht des Lagerhalters
§ 475c Lagerschein. Verordnungsermächtigung
§ 475d Wirkung des Lagerscheins. Legitimation
§ 475e Auslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins
§ 475f Einwendungen
§ 475g Traditionswirkung des Lagerscheins
§ 475h Abweichende Vereinbarungen
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 474 Aufwendungsersatz
Der Lagerhalter hat Anspruch auf Ersatz seiner für das Gut gemachten Aufwendungen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.