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Unterabschnitt 2 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung
§ 119 Verfahrensarten
§ 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
§ 121 Leistungsbeschreibung
§ 122 Eignung
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
§ 125 Selbstreinigung
§ 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
§ 127 Zuschlag
§ 128 Auftragsausführung
§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
§ 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
§ 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
§ 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden.