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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Kostenfreiheit
§ 3 Auftrag
§ 3a Rechtsbehelfsbelehrung
§ 4 Vorschuss
§ 5 Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde, Gehörsrüge
§ 6 Nachforderung
§ 7 Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
§ 8 Verjährung, Verzinsung
§ 9 Höhe der Kosten
Gerichtsvollzieherkostengesetz
(Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher - GvKostG)
§ 9 Höhe der Kosten
Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist.