Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Kostenfreiheit
§ 3 Auftrag
§ 3a Rechtsbehelfsbelehrung
§ 4 Vorschuss
§ 5 Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde, Gehörsrüge
§ 6 Nachforderung
§ 7 Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
§ 8 Verjährung, Verzinsung
§ 9 Höhe der Kosten
Gerichtsvollzieherkostengesetz
(Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher - GvKostG)
§ 3a Rechtsbehelfsbelehrung
Jede Kostenrechnung und jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über die Stelle, bei der dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über deren Sitz und über die einzuhaltende Form zu enthalten.