1 | berufspraktische Studienzeit I | in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | 1,5 Monate |
2 | Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiums | an einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungen | je nach Studiengang:36 oder 42 Monate |
3 | Praxissemester und Praxisphasenwährend des Bachelorstudiums | in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen |
4 | berufspraktische Studienzeit II | in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | insgesamt 6 Monatewährend der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums |