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Abschnitt 1 - Allgemeines
§ 1 Bachelorstudium
§ 2 Studienziele
§ 3 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 4 Auswahlverfahren
§ 5 Auswahlkommission
§ 6 Nachteilsausgleich
§ 7 Erholungsurlaub
§ 8 Nutzung des elektronischen Informations- und Kommunikationssystems
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung (GntDSVVDV)
§ 3 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Einstellungsbehörden sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Sie sind auch zuständig für die Durchführung des Auswahlverfahrens.