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Unterabschnitt 2 - Besondere Geschäftswertvorschriften
§ 63 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
§ 64 Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung
§ 65 Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern
§ 66 (weggefallen)
§ 67 Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen
§ 68 Verhandlung über Dispache
§ 69 Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister
§ 70 Gemeinschaften zur gesamten Hand
§ 71 Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs
§ 72 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
§ 73 Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 74 Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 75 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 76 Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht
Gerichts- und Notarkostengesetz
(Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG)
§ 68 Verhandlung über Dispache
Geschäftswert in dem Verfahren zum Zweck der Verhandlung über die Dispache ist die Summe der Anteile, die die an der Verhandlung Beteiligten an dem Schaden zu tragen haben.