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Unterabschnitt 4 - Sonstige notarielle Geschäfte
§ 114 Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung
§ 115 Vermögensverzeichnis, Siegelung
§ 116 Freiwillige Versteigerung von Grundstücken
§ 117 Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten
§ 118 Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
§ 118a Teilungssachen
§ 119 Entwurf
§ 120 Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung
§ 121 Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
§ 122 Rangbescheinigung
§ 123 Gründungsprüfung
§ 124 Verwahrung
Gerichts- und Notarkostengesetz
(Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG)
§ 121 Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
Der Geschäftswert für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen bestimmt sich nach den für die Beurkundung der Erklärung geltenden Vorschriften.