(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen einer einstimmigen Entscheidung der Vertragspartner.

(2) Dieser Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer zweijährigen Frist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung ist durch Kundgabe an die Geschäftsstelle für den IT-Planungsrat gegenüber den übrigen Vertragspartnern schriftlich zu erklären.

(3) Die Kündigung gilt auch für die auf der Grundlage dieses Vertrages geschlossenen Vereinbarungen. Die Kündigung lässt das Bestehen des Vertrages und der auf der Grundlage dieses Vertrages geschlossenen Vereinbarungen für die übrigen Vertragspartner vorbehaltlich der Regelung des § 7 Absatz 2 unberührt.