(1) Dieser Vertrag tritt am 1. April 2010 in Kraft. Sind bis zum 31. März 2010 nicht mindestens dreizehn Ratifikationsurkunden bei dem der Ministerpräsidentenkonferenz vorsitzenden Land hinterlegt, wird der Vertrag gegenstandslos.

(2) Der Vertrag tritt außer Kraft, wenn die Zahl der Vertragspartner zehn unterschreitet. Für diesen Fall enden seine Wirkungen mit dem Ablauf der Kündigungsfrist des zuletzt kündigenden Vertragspartners.

(3) Die in diesem Vertrag vereinbarten Abstimmungsmechanismen lösen die bisherigen Gremien:

    1. „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern” (St-Runde Deutschland Online)

    2. „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung” (KoopA ADV)

sowie deren Untergremien ab und treten in deren Rechtsnachfolge ein.

(4) Bestehende Vereinbarungen der Beteiligten über die gemeinschaftliche Aufgabenerledigung im Bereich informationstechnischer Systeme werden von den Bestimmungen dieses Vertrages soweit sie diesen nicht widersprechen nicht berührt. Mit dem Außerkrafttreten bereits bestehender Vereinbarungen werden die Bestimmungen dieses Vertrages auf sie anwendbar.