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Abschnitt 10 - Schlussvorschriften
§ 155 Altregister im Beitrittsgebiet
§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen
§ 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
§ 158 Ersatzweise Bekanntmachung
§ 159 (weggefallen)
§ 160 Zwangsgeldverfahren
§ 161 (weggefallen)
§ 162 Übergangsvorschrift für Wohnungsunternehmen
§ 163 (weggefallen)
§ 164 Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschlussprüfung
§ 165 (weggefallen)
§ 166 Übergangsregelung zum Berufsaufsichtsreformgesetz
§ 167 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
§ 169 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
§ 170 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 171 Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung
Genossenschaftsgesetz
(Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - GenG)
§ 164 Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschlussprüfung
§ 53 Abs. 2 Satz 1
in der vom 22.
Juli 2017 an geltenden Fassung ist erstmals auf die Prüfung des Jahresabschlusses für ein frühestens am 31.
Dezember 2017 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.