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Abschnitt 10 - Schlussvorschriften
§ 155 Altregister im Beitrittsgebiet
§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen
§ 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
§ 158 Ersatzweise Bekanntmachung
§ 159 (weggefallen)
§ 160 Zwangsgeldverfahren
§ 161 (weggefallen)
§ 162 Übergangsvorschrift für Wohnungsunternehmen
§ 163 (weggefallen)
§ 164 Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschlussprüfung
§ 165 (weggefallen)
§ 166 Übergangsregelung zum Berufsaufsichtsreformgesetz
§ 167 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
§ 169 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
§ 170 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 171 Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung
Genossenschaftsgesetz
(Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - GenG)
§ 158 Ersatzweise Bekanntmachung
Bestimmt die Satzung einer Genossenschaft für deren Bekanntmachungen ein öffentliches Blatt, das nicht mehr zur Verfügung steht, müssen bis zu einer anderweitigen Regelung in der Satzung die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger erfolgen.