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Abschnitt 7 - Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder
§ 98 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 99 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
§ 100 (weggefallen)
§ 101 Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 102 Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 105 Nachschusspflicht der Mitglieder
§ 106 Vorschussberechnung
§ 107 Gerichtliche Erklärung über die Vorschussberechnung
§ 108 Erklärungstermin
§ 108a Abtretbarkeit von Ansprüchen der Genossenschaft
§ 109 Einziehung der Vorschüsse
§ 110 Hinterlegung oder Anlage der Vorschüsse
§ 111 Anfechtungsklage
§ 112 Verfahren bei Anfechtungsklage
§ 112a Vergleich über Nachschüsse
§ 113 Zusatzberechnung
§ 114 Nachschussberechnung
§ 115 Nachtragsverteilung
§ 115a Abschlagsverteilung der Nachschüsse
§ 115b Nachschusspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 115c Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 115d Einziehung und Erstattung von Nachschüssen
§ 115e Eigenverwaltung
§ 116 Insolvenzplan
§ 117 Fortsetzung der Genossenschaft
§ 118 Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft
Genossenschaftsgesetz
(Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - GenG)
§ 110 Hinterlegung oder Anlage der Vorschüsse
Die eingezogenen Beträge sind nach Maßgabe des
§ 149 der Insolvenzordnung
zu hinterlegen oder anzulegen.