(1) Das Studium besteht aus Fachstudienzeiten und berufspraktischen Studienzeiten.
(2) Die Fachstudienzeiten bestehen aus den Studienabschnitten 1. Grundstudium (sechs Monate), 2. Hauptstudium I (vier Monate), 3. Hauptstudium II (vier Monate) und 4. Hauptstudium III (vier Monate).
(3) Die berufspraktischen Studienzeiten bestehen aus den Studienabschnitten 1. Basisausbildung (vier Monate), 2. praxisbezogene Lehrveranstaltung I (drei Monate), 3. praxisbezogene Lehrveranstaltung II (zwei Monate), 4. praktische Verwendung I (drei Monate), 5. praktische Verwendung II (zwei Monate) und 6. praktische Verwendung III (vier Monate).
(4) Die Studienabschnitte bestehen aus folgenden interdisziplinären Modulen: Basisausbildung 1 Polizei und Bürgerinnen und Bürger 2 Grundlagen des polizeilichen Handelns 3 Polizeitraining Grundstudium 4 Rolle der Bundesbeamtinnen und -beamten im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat 5 Nationale und internationale Aufgaben der Polizei 6 Grundlagen des öffentlichen Dienstes 7 Grundlagen des Verwaltungshandelns Praxisbezogene Lehrveranstaltung I 8 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Kontroll- und Streifendienst Praktische Verwendung I 9 Verwendung als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter im Kontroll- und Streifendienst Hauptstudium I 10 Wissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit 11 Bundespolizeiliche Spektren der Prävention und Repression I: Kontrolltätigkeiten und Fahndungsmaßnahmen Praxisbezogene Lehrveranstaltung II 12 Vorbereitung auf die Verwendung als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und als Gruppenführerin oder Gruppenführer Praktische Verwendung II 13 Verwendung als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter im Kontroll- und Streifendienst Hauptstudium II 14 Bundespolizeiliche Spektren der Prävention und Repression II: Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungstätigkeiten 15 Polizeiführung Praktische Verwendung III 16 Verwendung als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und als Gruppenführerin oder Gruppenführer Hauptstudium III 17 Polizeiarbeit auf internationaler Ebene 18 Polizeiarbeit in besonderen Einsatzsituationen Studienabschnittübergreifende Module 19 Diplomarbeit (während der Module 15 bis 17) 20 Polizeitraining (während der Module 10 bis 18)
(5) Den Studienverlauf sowie die Inhalte und die Ausgestaltung der Module legt die Hochschule im Modulhandbuch fest.
(6) Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Studiums ist für die Studierenden verpflichtend.